Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GEGENSTAND DES VERTRAGES
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der DesignConnection GmbH, nachfolgend „DC“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden müssen schriftlich vereinbart werden.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Aufgrund der Vereinfachung und Lesefreundlichkeit dieses Dokumentes verzichten wir auf die getrennte Geschlechterbezeichnung und weisen auf die inhaltliche Gültigkeit für alle Geschlechter hin.
2 VERTRAGSBESTANDTEILE UND ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS
2.1 Grundlage für die Arbeit der DC und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der DC auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der DC mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die DC über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von fünf Werktagen widerspricht.
2.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die DC, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die DC resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und / oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und / oder nicht eintreten.
3 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an den von der DC im Rahmen dieses Auftrages realisierten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei der DC.
3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3 Die Arbeiten der DC dürfen vom Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der DC vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der DC.
3.5 Über den Umfang der Nutzung steht der DC ein Auskunftsanspruch zu.
4 VERGÜTUNG
4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der DC nach erster erfolgloser Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst sie mehrere Einheiten, so kann die DC dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
4.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und / oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der DC alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die DC von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe, Zölle oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
4.5 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von DC sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
5 EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 DC behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
5.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen von Unterlagen und Materialien gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
5.4 DC ist nicht verpflichtet, offene Satzdateien, Bild- / 3D- und Video-Composings sowie andere Quelldateien und Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der offenen Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat DC dem Kunden offene Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der DC geändert werden. Bei der Weitergabe von Stock-Images oder Bildern und Grafiken, die von DC für diesen Zweck angefertigt wurden, dürfen diese (ohne Neulizenzierung) nicht zur Verwendung eines neuen Werkes verwendet werden.
6 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
6.1 Werden zusätzliche Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln auf Wunsch des Kunden angefertigt, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden.
6.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotografien, Reproduktionen, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.
6.3 Kosten für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese mit dem Kunden vereinbart worden sind.
7 ZUSATZLEISTUNGEN
7.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch DC erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist DC berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Für diesen Aufwand berechnet DC eine Handlingpauschale gemäß Vereinbarung.
7.3 Vor der Ausführung und Vervielfältigung werden dem Kunden von DC auf Wunsch Korrekturmuster vorgelegt. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden DC eine angemessene Zahl einwandfreier Belege unentgeltlich überlassen. DC ist berechtigt, diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
7.4 Sonderleistungen wie z. B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig ausgeführt. Die Verantwortung zum „Gut zum Druck“, bzw. der Freigabe zur Onlineschaltung verbleibt aber dennoch beim Kunden. Arbeiten, die nach dem „Go“ verlangt werden, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Änderungen von Reinzeichnungen, Programmierungen, die Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
8 KENNZEICHNUNG
8.1 DC ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber branchenüblich hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.
8.2 DC ist berechtigt, auf ihren Webseiten sowie in Social Media-Aktivitäten auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen und die Arbeiten als Referenzen zu nutzen.
9 LIEFERFRISTEN
9.1 Die Lieferverpflichtungen von DC sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von DC zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
9.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von DC schriftlich bestätigt worden sind.
9.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.
9.4 Gerät DC mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
10 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
10.1 DC verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
10.2 DC hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von DC, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
10.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Downloads von DC während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist.
10.5 Das Tätigkeitsfeld der DC bezieht sich im Kern auf die Gestaltung und/oder technische Umsetzung von Werbemitteln. Bekommt hierbei DC Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, dessen Mitarbeiter oder von Dritten, die im Zusammenhang mit dem Kunden oder einem dessen Werbemittels stehen, so werden diese Daten streng vertraulich und nur im notwendigen Maße zur Erfüllung der durch den Kunden beauftragten Werbemaßnahme verwendet. Es findet keinerlei nicht zwingende oder technisch nicht notwendige Verarbeitung, Analyse oder Weitergabe dieser personenbezogenen Daten statt. Eine nach deutschem Recht verpflichtende Herausgabe von Daten in speziellen Fällen, z. B. an Behörden zu berechtigter strafrechtlicher Verfolgung, bleibt davon ausgenommen. Sollte der Kunde ausdrücklich eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragen, die zur Erfüllung der Werbemaßnahme nicht zwingend erforderlich ist (ausgenommen z. B.: Weitergabe von personenbezogenen Daten zum Druck von Visitenkarten), so bedarf es einem vom Kunden vorgefertigten und speziell auf den beauftragten Zweck angepassten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AV) gemäß der DSGVO.
11 PFLICHTEN DES KUNDEN
11.1 Der Kunde stellt DC alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von DC sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
11.2 Bei Film- und Fotoaufnahmen ist der Kunde verantwortlich für die Zustimmung seiner Mitarbeiter, das Material in Drucksachen und online zu verwenden. Der Kunde kann die Agentur beauftragen, hinsichtlich des Model-Release zu beraten und dieses am Set durchzuführen.
12 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
12.1 Von DC gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
12.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge hat DC das Recht, diese Mängel in angemessener Frist zu beheben. Eine Fremdvergabe dieser Fehlerbehebung ist nur dann zulässig, wenn DC die Arbeiten nicht in angemessener Zeit ausführen kann.
12.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch DC erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. DC ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt DC von Ansprüchen Dritter frei, wenn DC auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch DC beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet DC für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit DC die Kosten hierfür der Kunde.
12.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
12.5 Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der DC.
12.6 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet DC nicht.
12.7 DC setzt voraus, dass die Urheber- bzw. Nutzungsrechte der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Materialien eindeutig geklärt sind.
12.8 DC haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. DC haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
12.9 DC haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
13 VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von DC verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
13.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
14 LEISTUNGEN DRITTER
14.1 Von DC eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen der DC. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von DC eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden zwölf Monate ohne Mitwirkung der DC weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
15 ARBEITSUNTERLAGEN UND ELEKTRONISCHE DATEN
15.1 Alle Arbeitsunterlagen, Programme, Schriftlizenzen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der DC angefertigt oder benutzt wurden, verbleiben bei DC. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. DC schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
16 STREITIGKEITEN
16.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und DC zu gleichen Teilen getragen.
17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DC abzutreten.
17.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
17.3 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
17.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Konstanz.
17.5 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stockach, Januar 2021